AGB

Für die Nutzung unserer Sprecherkabine und anderer Einrichtungen müssen ein paar Spielregeln gelten. Diese haben wir in unseren allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen, kurz AGB, festgehalten. Sie können hier nachgelesen und als PDF heruntergeladen werden.

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen von sprecherkabine.berlin

1. Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle bei sprecherkabine.berlin (nachfolgend ‘Vermieter’) gemieteten oder leihweise zu Vorführ- oder Testzwecken erhaltenen Objekte (nachfolgend als ‘Mietsache’ oder ‘Mietmaterial’ bezeichnet) inkl. stationäre Einrichtungen wie Schnittplätze oder Studioräumlichkeiten etc.

1.2 Sie gelten auch für die Miete fest installierter Einrichtungen oder wenn die Mietsachen in Räumlichkeiten des Vermieters eingesetzt oder gelagert werden.

1.3 Werden einzelne Bestimmungen im Sinne eines Entgegenkommens gegenüber dem Mieter ein oder mehrere Male nicht angewendet, kann daraus bei weiteren Mieten kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.

1.4 Jede Überlassung oder Weitervermietung der Mietsache oder Teile davon ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters erlaubt. Bei Vorlage dieser Bewilligung bleibt die Haftung des Erstmieters gegenüber mietschnittplatz.berlin unberührt.

2. Angebote

2.1 Angebote sind freibleibend und unbefristet, sofern nicht ausdrücklich eine Gültigkeitsdauer angegeben ist.

2.2 Die Angabe von Mietterminen im Angebot bewirkt keine Reservation der Geräte für diesen Zeitraum.

3. Vertragsabschluss

3.1 Das Mietverhältnis zwischen dem Mieter und sprecherkabine.berlin (Vermieter) gilt als verbindlich zustandegekommen, sofern sprecherkabine.berlin nicht innerhalb einer angemessener Frist nach Erhalt der mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Bestellung diese mündlich oder schriftlich ablehnt.

3.2 Massgebend für Umfang und Zeitpunkt der Lieferverpflichtung ist die Auftragsbestätigung von sprecherkabine.berlin. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet.

3.3 Provisorische Mietreservationen (Optionen) sind unverbindliche Absichtserklärungen eines Mietinteressenten und deshalb auch für den Vermieter unverbindlich. Wünscht der Mietinteressent die Eintragung der Option ins Reservierungssystem, wird er vor einem anderweitigen Verleih benachrichtigt (sofern telefonisch erreichbar) und erhält gleichzeitig das Vormietrecht zugesichert.

4. Mietgebühr

4.1 Die Mietgebühren richten sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. den im Mietangebot aufgeführten Preisen.

4.2 Mindest-Mietgebühr pro Mietvorgang ist eine volle Stundenmiete.

4.3 Bei grossem Mietumfang oder langer Dauer ist die Vereinbarung von Pauschalpreisen möglich, deren Gültigkeitder Schriftform bedarf.

4.4 Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen vermietet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Teile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden.

5. Mietzeit, Liefertermine, Annulation

5.1 Die Mietzeit wird schriftlich oder mündlich vereinbart. Grundlage für die Anmietung von Räumen ist die Nutzung ab 10:00h bis längestens 19:00h, außer, es wurden anderen Zeiten vereinbart.

5.2 Die Mietsache kann am Vortag ab 14:00h (bis 19:00h) abgeholt werden und muss nach Ablauf der Miete spätestens am Folgetag zwischen 10:00h und 12:00h am Ausgabeort zurückgegeben werden. D.h., die Geräte werden dem Kunden einen halben Tag kostenlos zur Verfügung gestellt, damit er sich von der Funktion persönlich überzeugt und allenfalls entgangene Mängel oder fehlende Teile beanstanden kann. Erfolgt bis 18:30h des Abholtages keine Mängelbeanstandung, gilt die Mietsache als in einwandfreiem Zustand übernommen.

5.3 Bei Erkennbarkeit einer Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Die Überschreitung des Rückgabetermines ist nur nach Vorliegen der schriftlichen Einwilligung des Vermieters gestattet. Bei unbewilligter verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter allfällige nicht zustandegekommene Folge-Mieterlöse zu vergüten und ggf. rechtlich unabwendbare Schadenersatzforderungen von Folgemietern zu übernehmen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Mietrechnungen werden aufgrund der Lieferscheine nach Beendigung des Mietverhältnisses erstellt und sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.2 Der Mieter ist weder zu Teilzahlungen noch zu Rückbehalten wegen Beanstandungen berechtigt. DieVerrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

6.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 10 Tagen ist der Mieter im Verzug und es gelten folgende Inkasso-Unkostenbeiträge zulasten des Mieters als vereinbart:2. Mahnung EUR 5.-, 3. Mahnung EUR 20.-, Betreibung EUR 150.- zuzüglich Anwalts-, Weg- und Gerichtskosten. Weiter gilt ab 30. Tag nach Rechnungsdatum ein Zins von 1% pro Monat als vereinbart.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu lösen und die unverzügliche Rückgabe der Mietsache zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ermächtigt der Mieter den Vermieter zudem ausdrücklich, zur Wiedererlangung des Eigentums jeden Raum unter der Verfügungsgewalt des Mieters zu betreten in dem die Mietsache lagert oder lagern könnte.

6.5 Ein Zurückbehaltungs- oder Retentionsrecht an der Mietsache bei Forderungen jeglicher Art steht dem Mieter oder seinen Gläubigern nicht zu.

6.6 Zur Sicherung seiner Forderungen behält sich der Vermieter vor, Video- und/oder Tonbänder bzw. Datenträger des Mieters bis zur vollständigen Bezahlung seiner Forderung zurückzubehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Vermieter behält an sämtlichen Mietsachen überall und jederzeit alle Eigentumsrechte. Jede unbewilligte Überlassung der Mietsache oder Teile davon an Dritte ist unzulässig und berechtigt den Vermieter zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnises und zur unverzüglichen Rücknahme der Mietsache.

7.2 Sicherungsübereignungen, Inanspruchnahme durch Dritte, Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsache sind gegenüber dem Vermieter unwirksam.

7.3 Bei gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen, welche die Mietsache betreffen, hat der Mieter jedermann über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums sowie Schäden, die dem Vermieter durch Ausfall der Mietsachen entstehen, werden dem Mieter berechnet.

8. Versicherung

8.1 Die Mietsachen von sprecherkabine.berlin sind versichert.

8.2 Mit der Übernahme der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, alle üblichen Vorsichtsmassregeln zum Schutze der Mietsache zu treffen und allfällige betroffene Dritte entsprechend zu instruieren. Insbesondere sind Türen von Transportfahrzeugen stets verschlossen zu halten (auch während der Fahrt) und Mietsachen dürfen nie unbewacht stehen gelassen werden. Bei einem längeren Halt oder während der Nacht sind alle Mietsachen aus Fahrzeugen zu entfernen und an einem sicheren Ort aufzubewahren (z.B. im Hotelzimmer unter ständigem Verschluss). Bei Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten  oder anderweitiger Fahrlässigkeit kann die Versicherungihre Leistungspflicht teilweise oder ganz ablehnen und den Mieter den Schaden tragen lassen.

8.3 Bei Diebstahl, Verlust oder grösseren Schäden ist immer ein Polizeibericht erstellen zu lassen.

8.4 Soll die Mietsache einsatzbedingt überdurchschnittlichen Gefahren ausgesetzt werden, ist vorgängig die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

9. Schäden und Haftung bei Mietsachen

9.1 Der Mieter übernimmt während der gesamten Mietzeit (Lagerausgang bis -eingang) die uneingeschränkte Haftung für die Mietsache. Darunter fallen auch Schäden aus unsachgemässer Bedienung oder Behandlung der Mietgegenstände.

9.2 Der Mieter hat die Mietsache bei Empfang, spätestens jedoch bis 18:30h des Abholtages, fachmännisch zu prüfen oder prüfen zu lassen. Sie gilt als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn Mängel nicht bis 18:30h des Abholtages ausdrücklich gerügt werden. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden.

9.3 Alle während der Mietzeit anfallenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handle sich um die Beseitigung von bei der Übernahme gerügter Mängel.

9.4 Durch übernormale Abnutzung (unsachgemässe, unvorsichtige oder nachlässige Behandlung) entstehende Reparaturkosten für Kleinschäden, Lackschrammen, Deformationen, Oxidationen, übermässige Verschmutzung (Sand, Wüstenstaub), Meerwasser-, Hitze-, Feuchtigkeits- und Vibrationsschäden, Knicke und Brüche in Kabeln usw. sind von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Die Kosten für die Behebung solcher Schäden gehen zu Lasten des Mieters und sind durch den Mietpreis nicht abgegolten.

9.5 Nicht retournierte oder beschädigte Mietsachen werden zum effektiven Wiederbeschaffungs-/Wiederherstellungspreis zuzüglich Beschaffungskosten (Zeit, Telefon, Porti etc.) dem Mieter in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er den Schaden zu vertreten hat oder nicht.

9.6 Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Gebrauch der Mietsache sowie durch Störungen oder Ausfälle entstehen, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es ist Sache des Mieters, sich gegebenenfalls gegen die Produktionsrisiken zu versichern.

9.7 Jede Art von Änderungen am Mietmaterial sowie Eingriffe, für welche mit Schrauben befestigte Gehäuseteile entfernt werden müssen (z.B. Gehäuse von Beamern) ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters strikt untersagt. Dagegen fallen alle von aussen frei zugänglichen Einstellungen in den Kompetenzbereich des Mieters. Alle Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungzustandes werden dem Mieter belastet.

9.8 Mieter von netzbetriebenem Material erklären sich in Kenntnis der entsprechenden Starkstromvorschriften zu sein und auch im Umgang mit Starkstromgeräten instruierte Personen. Eine allfällige Haftung des Vermieters bei  Stromunfällen wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

9.9 Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das Mietmaterial bei der Abgabe einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmässigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Material austauschen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.10 Während der Mietdauer aufgetretene/festgestellte Störungen oder Qualitätseinbussen befreien den Mieter nicht von der Zahlung des Mietzinses noch zu dessen Minderung.

9.11 Verbrauchsmaterial: Bei batteriebetriebenen Kleingeräten (Mikrofone, Funkgeräte, etc.), ist ein Batteriesatz im Mietpreis inbegriffen (sofern nicht mit Akkumulatoren geliefert).

10. Haftung bei Transfer und Nachbearbeitung, Personalhaftpflicht

10.1 Bei durch mietschnittplatz.berlin oder seinen beauftragten Personen schuldhaft verursachten Verlusten und Beschädigungen der uns zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich die Haftung von mietschnittplatz.berlin auf den Wert der abhanden gekommenen oder beschädigten Materialien.

10.2 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die Ausführung der uns übertragenen Arbeiten weder mit gesetzlichen Vorschriften noch mit behördlichen Anordnungen im Widerspruch stehen und dass er im Besitz des Verfügungs- und Kopierrechts der uns angelieferten Materialien ist. Der Auftraggeber stellt mietschnittplatz.berlin von Ansprüchen Dritter frei.

10.3 Für angeliefertes Bild- und Tonmaterial, das ungenau oder überhaupt nicht eingestartet ist, übernimmt mietschnittplatz.berlin keine Haftung für die Synchronität bei der Überspielung.

10.4 Die Beurteilung von Farben, Helligkeit und Kontrast ist subjektiv und kann sich in bedeutendem Masse von Person zu Person unterscheiden. Verzichtet der Kunde auf die Mitwirkung bei der Farb- und Dichtebestimmung, anerkennt er die von uns gewählten Werte.

10.5 Beanstandungen, die später als 7 Tage nach dem Datum der Lieferung eingehen, werden nicht berücksichtigt. Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen und das beanstandete Material ist vorzulegen.

10.6 Werden Mitarbeiter über mietschnittplatz.berlin gebucht, beschränkt sich die Haftpflicht bei nachweisbarem Verschulden des Mitarbeiters auf teilweisen oder ganzen Erlass des vereinbarten Honorars.

10.7 Für frei arbeitendes Personal, welches vom Vermieter empfohlen oder vermittelt wurde, kann keine Gewährleistung übernommen werden.

11. Stornierungen

11.1 Rücktritt vom Vertrag vor Antritt der Mietsache durch den Mieter: Falls nichts anderes vereinbart wird, ist mietschnittplatz.berlin berechtigt, zwischen 10 und 20% des Mietbetrags als Umtriebsentschädigung in  Rechnung zu stellen.

11.2 Rücktritt vom Vertrag durch mietschnittplatz.berlin: Liegen Gründe vor, welche ein Ausliefern oder Nutzen der Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglichen (Materialschäden, verspätete oder gar keine Rückgabe durch vorherigen Mieter usw.), kann mietschnittplatz.berlin kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Bedingungen allen Personen, die es betreffen mag, zur Kenntnis zu bringen und jederzeit für deren Beachtung zu sorgen.

12.2 Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen von mietschnittplatz.berlin abweichen, bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.

12.3 Der Vermieter anerkennt keine anderen Geschäfts- oder Auftragsbedingungen. Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäfts- oder Mietbedingungen geltend zu machen.

12.4 Beauftragt der Mieter Drittpersonen mit dem Abholen oder Zurückbringen der Mietsache, erklärt er diese auch ohne Formalitäten ausdrücklich als bevollmächtigt.

12.5 Schriftliche Abänderungen oder Nichtigkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen oder der darauf bezugnehmenden Verträge zwischen den Parteien berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.6 Alle Preise sind als Richtpreise zu verstehen; Mass- und Gewichtsangaben sowie Abbildungen sind unverbindlich. Preisänderungen und Änderungen in der Zusammenstellung und dem Lieferumfang der Ausrüstungen bleiben vorbehalten. Für allfällige Fehler übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

12.7 Werden einzelne Bestimmungen im gegenseitigen Einverständnis auch mehrmals nicht angewendet, kann daraus kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.

12.8 Verzichtet der Mieter bei der Rückgabe auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischen Kontrolle, anrkennt er die vom Vermieter erstellten Berichte an.

12.9 Als Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Mietverhältnissen gilt Berlin als vereinbart.

Stand: 31.03.2014